Frage 217 von 576

Muss der Revierinhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers, der auf einer Viehweide eine mit dem Boden fest verbundene Kanzel errichten will, die Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen?

Antworten:

Richtig

Ja

Der Revierinhaber muss die Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen, wenn er auf einer Viehweide eine fest mit dem Boden verbundene Kanzel errichten möchte. Obwohl der Revierinhaber das Jagdrecht in einem Gemeinschaftsjagdrevier besitzt, ist der Grundstückseigentümer für den Boden und dessen Nutzung verantwortlich. Jede bauliche Veränderung, wie das Errichten einer Kanzel, erfordert daher die Zustimmung des Eigentümers, da es sich um eine dauerhafte Einrichtung handelt, die das Grundstück betrifft.

Falsch

Nein