Frage 218 von 576
Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?
Antworten:
Ja
Der Schütze darf in diesem Fall mit seiner geladenen Langwaffe über die Reviergrenze treten, um den Fangschuss anzubringen. Dies fällt unter die Regelung der gesetzlichen Wildfolge, die es dem Jäger erlaubt, ein angeschossenes Wild über die Reviergrenze hinweg zu verfolgen, um es von seinem Leiden zu erlösen. In solchen Fällen wird die Tierschutzpflicht höher bewertet, um das Wild vor weiterem Leid zu bewahren. Der Schütze sollte jedoch im Anschluss unverzüglich den Revierinhaber des benachbarten Reviers informieren und sicherstellen, dass das Wild ordnungsgemäß geborgen wird.
Nein
nur, wenn die Nachsuche sofort erforderlich ist