Frage 230 von 576

Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?

Antworten:

Falsch

Dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig

Falsch

Er muss als Eigentümer einen brauchbaren Jagdhund besitzen

Richtig

Dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen

Dem Jagdausübungsberechtigten muss in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen.