Frage 230 von 576
Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?
Antworten:
Dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig
Er muss als Eigentümer einen brauchbaren Jagdhund besitzen
Dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen
Dem Jagdausübungsberechtigten muss in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen.