Frage 229 von 576

Dürfen Jagdhunde außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden?

Antworten:

Falsch

Dies ist in keinem Fall gestattet

Falsch

Nur wenn kein eigenes Revier zur Verfügung steht

Richtig

Wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat

Jagdhunde dürfen außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat. Ohne die Zustimmung des Revierinhabers ist das Betreten und die jagdliche Ausbildung von Hunden in einem fremden Revier nicht erlaubt. Dies gilt auch für jagdliche Aktivitäten, die Hundeausbildung in fremden Revieren eingeschlossen, um mögliche Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden.