Frage 229 von 576
Dürfen Jagdhunde außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden?
Antworten:
Dies ist in keinem Fall gestattet
Nur wenn kein eigenes Revier zur Verfügung steht
Wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat
Jagdhunde dürfen außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat. Ohne die Zustimmung des Revierinhabers ist das Betreten und die jagdliche Ausbildung von Hunden in einem fremden Revier nicht erlaubt. Dies gilt auch für jagdliche Aktivitäten, die Hundeausbildung in fremden Revieren eingeschlossen, um mögliche Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden.