Frage 231 von 576

Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg an einem Feldgehölz vorbei in der Absicht, evtl. einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Antworten:

Falsch

Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt

Falsch

Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält

Richtig

Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden

Ja, ein brauchbarer Jagdhund muss mitgeführt werden, wenn Sie auf dem Rückweg die Absicht haben, einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Bei der Jagd auf Federwild, einschließlich Fasanen, ist das Mitführen eines brauchbaren Jagdhundes gesetzlich vorgeschrieben. Der Hund ist erforderlich, um das Wild im Falle eines Abschusses zuverlässig zu apportieren und eventuell verletztes Wild aufzuspüren, um es vor weiterem Leiden zu bewahren.