Frage 231 von 576
Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg an einem Feldgehölz vorbei in der Absicht, evtl. einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?
Antworten:
Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden
Ja, ein brauchbarer Jagdhund muss mitgeführt werden, wenn Sie auf dem Rückweg die Absicht haben, einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Bei der Jagd auf Federwild, einschließlich Fasanen, ist das Mitführen eines brauchbaren Jagdhundes gesetzlich vorgeschrieben. Der Hund ist erforderlich, um das Wild im Falle eines Abschusses zuverlässig zu apportieren und eventuell verletztes Wild aufzuspüren, um es vor weiterem Leiden zu bewahren.