Frage 522 von 576

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Antworten:

Richtig

ja

Ja, ein Jäger kann beim Waffenhändler durch Vorlage seines gültigen Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen. Der Jahresjagdschein berechtigt Jäger zum Erwerb und Besitz von Langwaffen, und damit ist es auch möglich, Waffen vorübergehend zur Ansicht mitzunehmen, um sie zu prüfen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird. Dabei müssen jedoch die rechtlichen Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung und zum Transport der Waffen eingehalten werden.

Falsch

nein

Falsch

ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte