Frage 521 von 576
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
ja
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
nein, zum Erwerb ist aber der gültige Jagdschein erforderlich
Für Jäger ist der Erwerb eines Schalldämpfers mit einem gültigen Jagdschein möglich. Der Schalldämpfer muss jedoch in der Regel in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die Verwendung von Schalldämpfern ist vor allem aus Gründen des Gehörschutzes und der Lärmminderung bei der Jagd erlaubt. Es ist wichtig, dass der Schalldämpfer nur für die jagdliche Nutzung erworben und verwendet wird, und alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.