Frage 486 von 576
Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
Antworten:
Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
Für das Schießen mit einem Gewehr im Kaliber .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.