Frage 486 von 576

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Antworten:

Falsch

Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

Richtig

Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.

Für das Schießen mit einem Gewehr im Kaliber .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Falsch

Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.