Frage 485 von 576
Darf mit einem Gewehr .22 l.r. im befriedeten Besitztum geschossen werden?
Antworten:
Nein.
In Deutschland ist das Schießen mit einem Gewehr, einschließlich eines Gewehrs im Kaliber .22 l.r. (long rifle), auf einem befriedeten Besitztum grundsätzlich nicht erlaubt, sofern keine entsprechende Schießerlaubnis vorliegt. Auch in befriedeten Gebieten, wie etwa auf dem eigenen Grundstück, gelten strenge waffenrechtliche Regelungen.
Ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Ja, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können.