Frage 451 von 576

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?

Antworten:

Falsch

In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.

Richtig

In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden, um sie gegen unbefugte Wegnahme zu sichern.

Falsch

In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.