Frage 451 von 576
Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?
Antworten:
In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.
In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden, um sie gegen unbefugte Wegnahme zu sichern.
In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.