Frage 109 von 576

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd teilzunehmen?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist

Falsch

Ja, ohne besondere Erlaubnis

Richtig

Nein

Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind.