Frage 109 von 576
Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd teilzunehmen?
Antworten:
Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
Ja, ohne besondere Erlaubnis
Nein
Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind.