Frage 441 von 576

Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

Antworten:

Falsch

Nur mit Waffenschein.

Falsch

Ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.

Richtig

Ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.

Das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand ist erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Nicht zugriffsbereit: Die Waffe muss in einem verschlossenen Behältnis (z. B. einem Waffenkoffer) transportiert werden, sodass sie nicht sofort verwendet werden kann. Nicht schussbereit: Die Waffe muss entladen sein. Weder die Waffe noch die Munition darf schussbereit sein.