Frage 442 von 576

Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

Antworten:

Falsch

Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.

Falsch

Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.

Richtig

Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes „bei sich“ geführt werden. Das Waffengesetz verbietet das Mitführen von Schusswaffen sowie anderen Waffen (wie Messer, Schreckschusswaffen etc.) auf öffentlichen Veranstaltungen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören Volksfeste, Sportveranstaltungen, Konzerte und ähnliche Events.