Frage 440 von 576
Eine Schusswaffe führt erlaubnispflichtig ...
Antworten:
wer beim Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat.
Eine Schusswaffe führt erlaubnispflichtig, wer beispielsweise bei einem Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat. Dies wird als zugriffsbereites Führen der Waffe angesehen, da die Waffe unmittelbar verwendet werden könnte. Selbst bei Druckluftwaffen, die das „F im Fünfeck“ tragen und somit grundsätzlich erlaubnisfrei erworben werden können, ist das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein nicht gestattet.
der Paketbote bei der Zustellung einer bestellten Ware.
wer Anschlagübungen in der eigenen Wohnung durchführt (Trockenübungen).