Frage 440 von 576

Eine Schusswaffe führt erlaubnispflichtig ...

Antworten:

Richtig

wer beim Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat.

Eine Schusswaffe führt erlaubnispflichtig, wer beispielsweise bei einem Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat. Dies wird als zugriffsbereites Führen der Waffe angesehen, da die Waffe unmittelbar verwendet werden könnte. Selbst bei Druckluftwaffen, die das „F im Fünfeck“ tragen und somit grundsätzlich erlaubnisfrei erworben werden können, ist das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein nicht gestattet.

Falsch

der Paketbote bei der Zustellung einer bestellten Ware.

Falsch

wer Anschlagübungen in der eigenen Wohnung durchführt (Trockenübungen).