Frage 82 von 576

Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?

Antworten:

Falsch

Innerhalb von einer Woche

Falsch

Innerhalb von zwei Wochen

Richtig

Innerhalb von drei Wochen

Die Jagdbehörde kann einen vorgelegten Jagdpachtvertrag innerhalb von drei Wochen nach dessen Vorlage beanstanden. Diese Frist dient dazu, der Behörde genügend Zeit zu geben, den Vertrag auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und anderen rechtlichen Anforderungen zu überprüfen. Falls der Vertrag nicht den Vorschriften entspricht oder Mängel aufweist, kann die Behörde innerhalb dieser Frist Einwände erheben oder Anforderungen zur Korrektur stellen.

Falsch

Innerhalb von vier Wochen