Frage 81 von 576

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antworten:

Richtig

Bei der Jagdbehörde

Der Jagdpachtvertrag muss bei der zuständigen Jagdbehörde angezeigt werden. Die Anzeige des Jagdpachtvertrags bei der Jagdbehörde dient dazu, die ordnungsgemäße Verwaltung der Jagdrechte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Behörde kann dann den Pachtvertrag überprüfen und gegebenenfalls in ihren Unterlagen erfassen.

Falsch

Bei der Gemeindeverwaltung

Falsch

Bei der Jagdgenossenschaft

Falsch

Bei der Hegegemeinschaft

Falsch

Eine Anzeige ist nicht erforderlich