Frage 83 von 576

Der Jagdpachtvertrag

Antworten:

Richtig

ist schriftlich abzuschließen

Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Dies ist eine gesetzliche Anforderung, um Klarheit und Verbindlichkeit zu gewährleisten.

Falsch

bedarf der notariellen Beurkundung

Falsch

die Pachtdauer soll mindestens zwölf Jahre betragen

Richtig

die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen

Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen Jagdpachtvertrag beträg neun Jahre.

Falsch

kann mündlich abgeschlossen werden