Frage 235 von 576
In welchen Fällen darf Wild in der Schonzeit erlegt werden?
Antworten:
wenn es schwerkrank ist
Ja, Wild darf in der Schonzeit erlegt werden, wenn es schwerkrank ist oder sich in einem Zustand befindet, der es nicht überleben lässt. Diese Ausnahmeregelung dient dem Tierschutz, um unnötiges Leiden des Wildes zu verhindern. In solchen Fällen ist es weidgerecht, das schwerkranke oder verletzte Wild zu erlösen, auch wenn es sich in der Schonzeit befindet. Allerdings muss der Abschuss solcher Tiere der zuständigen Jagdbehörde gemeldet werden.
wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt wurde
wenn Notzeiten festgelegt wurden
wenn Wildschäden auftreten