Frage 235 von 576

In welchen Fällen darf Wild in der Schonzeit erlegt werden?

Antworten:

Richtig

wenn es schwerkrank ist

Ja, Wild darf in der Schonzeit erlegt werden, wenn es schwerkrank ist oder sich in einem Zustand befindet, der es nicht überleben lässt. Diese Ausnahmeregelung dient dem Tierschutz, um unnötiges Leiden des Wildes zu verhindern. In solchen Fällen ist es weidgerecht, das schwerkranke oder verletzte Wild zu erlösen, auch wenn es sich in der Schonzeit befindet. Allerdings muss der Abschuss solcher Tiere der zuständigen Jagdbehörde gemeldet werden.

Falsch

wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt wurde

Falsch

wenn Notzeiten festgelegt wurden

Falsch

wenn Wildschäden auftreten