Frage 236 von 576

Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?

Antworten:

Richtig

ja, wenn es schwerkrank ist

Ja, Wild darf in der Schonzeit erlegt werden, wenn es schwerkrank ist oder sich in einem Zustand befindet, der es nicht überleben lässt. Diese Ausnahmeregelung dient dem Tierschutz, um unnötiges Leiden des Wildes zu verhindern. In solchen Fällen ist es weidgerecht, das schwerkranke oder verletzte Wild zu erlösen, auch wenn es sich in der Schonzeit befindet. Allerdings muss der Abschuss solcher Tiere der zuständigen Jagdbehörde gemeldet werden.

Falsch

ja, wenn es schwerkrank ist, mit Genehmigung der Jagdbehörde

Falsch

ja, in jedem Fall