Frage 234 von 576

Was hat der Jagdausübende zu veranlassen, wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun?

Antworten:

Falsch

er hat unverzüglich die Verfolgung des Stückes aufzunehmen und zu versuchen, das Stück zur Strecke zu bringen

Richtig

die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen

Wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun, muss der Jagdausübende: Die Stelle des Überwechselns kenntlich machen, um später den genauen Ort zu identifizieren. Den benachbarten Jagdpächter unverzüglich verständigen, damit dieser die Nachsuche auf seinem Revier durchführen oder entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Falsch

er muss dem krankgeschossenen Stück folgen, um den neuen Einstand festzustellen