Was hat der Jagdausübende zu veranlassen, wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun?
Antworten:
er hat unverzüglich die Verfolgung des Stückes aufzunehmen und zu versuchen, das Stück zur Strecke zu bringen
die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen
Wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun, muss der Jagdausübende: Die Stelle des Überwechselns kenntlich machen, um später den genauen Ort zu identifizieren. Den benachbarten Jagdpächter unverzüglich verständigen, damit dieser die Nachsuche auf seinem Revier durchführen oder entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
er muss dem krankgeschossenen Stück folgen, um den neuen Einstand festzustellen