Frage 164 von 576
In einem Jagdbezirk ohne Rotwild haben Sie einen Abschussplan nur für Dam- und Rehwild. Diesen Abschussplan haben Sie bereits zu 100 % erfüllt. Beim Pirschen treffen Sie auf ein schwaches Rothirschkalb. Dürfen Sie es erlegen?
Antworten:
Ja, ohne weiteres
Sie dürfen das schwache Rothirschkalb erlegen, auch wenn Ihr Abschussplan für Dam- und Rehwild bereits zu 100 % erfüllt ist und Ihr Revier offiziell kein Rotwildgebiet ist. Da es sich um ein schwaches, offensichtlich hilfsbedürftiges Tier handelt, dürfen Sie es waidgerecht erlegen, um es von seinem Leiden zu erlösen. Das Jagdrecht erlaubt in solchen Fällen das Erlegen von Wild, auch wenn es nicht im Abschussplan vorgesehen ist, insbesondere wenn das Tier krank oder schwach ist.
Nein
nur mit zuvor erfolgter entsprechender Genehmigung der Jagdbehörde