Frage 163 von 576
Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 Rehböcke, 4 Jährlinge, 3 Bockkitze; Tatsächlich wurden erlegt: 4 Rehböcke, 6 Jährlinge, 5 Bockkitze. Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Revierinhaber hat mit dieser Umverteilung nicht gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen. Im Rahmen eines Abschussplans für Rehwild ist es in der Regel zulässig, innerhalb der festgelegten Kategorien (Rehböcke, Jährlinge, Bockkitze) eine gewisse Umverteilung vorzunehmen, solange die Gesamtzahl des geplanten Abschusses nicht überschritten wird. Der Revierinhaber hat zwar die einzelnen Kategorien leicht verändert, aber insgesamt nicht mehr als die genehmigte Anzahl an Rehböcken, Jährlingen und Kitzen erlegt. Solche Umverteilungen sind in der Praxis oft notwendig und rechtlich zulässig, solange die Balance der Alters- und Geschlechtsstruktur des Bestands beachtet wird.