Frage 174 von 576

Im März wird ein verendetes Kitz gefunden. Muss dieses in die Streckenliste eingetragen werden?

Antworten:

Falsch

Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist, ist eine Nachmeldung an die Jagdbehörde innerhalb einer Woche erforderlich

Falsch

Nein, da der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist

Richtig

Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist, wird das Stück in der Streckenliste für das folgende Jagdjahr verbucht

Ja, das verendete Kitz muss in die Streckenliste eingetragen werden, aber da der Vorlagetermin für die Streckenliste des aktuellen Jagdjahres bereits verstrichen ist, wird es in die Streckenliste des folgenden Jagdjahres verbucht. Dies gilt, weil in der Streckenliste alle erlegten oder tot aufgefundenen Stücke von Wild erfasst werden müssen. Da das Jagdjahr in Deutschland am 31. März endet und der Fund im März, also gegen Ende des Jagdjahres, erfolgt, wird das Stück für das nächste Jagdjahr gemeldet.

Falsch

Nein, Fallwild ist nicht in der Streckenliste zu erfassen