Frage 175 von 576

Am 15. August fällt ein Rotwildkalb dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Wildbret ist für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Muss der Revierinhaber das überfahrene Stück in der Streckenliste erfassen?

Antworten:

Richtig

Ja

Der Revierinhaber muss das überfahrene Rotwildkalb in der Streckenliste erfassen. Auch wenn das Wildbret nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist, müssen Wildtiere, die dem Straßenverkehr zum Opfer fallen, in die Streckenliste aufgenommen werden. Dies gilt für jegliches verendetes Wild, unabhängig davon, ob es durch Jagd oder durch andere Ursachen, wie Verkehrsunfälle, zu Tode gekommen ist. Die Erfassung dient der Vollständigkeit und Überwachung der Wildbestände.

Falsch

Nein