Frage 173 von 576
Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?
Antworten:
Rehwild
Schwarzwild
Rotwild
Damwild
Muffelwild
eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich
Die Aussage, dass eine Meldung innerhalb einer Woche bei Schalenwild nicht erforderlich ist, ist zutreffend. Bei regulären Abschüssen von Schalenwild, wie Reh-, Rot-, Dam-, Muffel- oder Schwarzwild, ist in der Regel keine sofortige Meldung innerhalb einer Woche notwendig.