Frage 173 von 576

Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?

Antworten:

Falsch

Rehwild

Falsch

Schwarzwild

Falsch

Rotwild

Falsch

Damwild

Falsch

Muffelwild

Richtig

eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich

Die Aussage, dass eine Meldung innerhalb einer Woche bei Schalenwild nicht erforderlich ist, ist zutreffend. Bei regulären Abschüssen von Schalenwild, wie Reh-, Rot-, Dam-, Muffel- oder Schwarzwild, ist in der Regel keine sofortige Meldung innerhalb einer Woche notwendig.