Frage 48 von 576
Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen zu schießen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der Jagdbehörde?
Antworten:
Ja
Der Revierinhaber benötigt in diesem Fall die Erlaubnis der Jagdbehörde, um in einem eingezäunten Hausgarten Wildkaninchen zu schießen. Ein Hausgarten gilt in der Regel als befriedetes Gebiet, und in solchen Gebieten ist das Schießen von Wild nur mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und verhindert den unsachgemäßen Einsatz von Schusswaffen in bewohnten oder frequentierten Bereichen.
Nein