Frage 161 von 576

Im Dezember des 3. Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bereits mit 15 männlichen und 15 weiblichen Stücken zu 100 % erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der Jagdbehörde noch weitere drei männliche und drei weibliche Stücke Rehwild erlegen?

Antworten:

Richtig

Ja

In diesem Fall darf der Revierinhaber ohne Genehmigung der Jagdbehörde weitere drei männliche und drei weibliche Stücke Rehwild erlegen, wenn er seinen Abschussplan bereits erfüllt hat. Das Jagdrecht sieht vor, dass im dritten Jahr der Abschussplanperiode, nach vollständiger Erfüllung des Abschussplans, ein Überschreiten um bis zu 10 % der festgelegten Abschusszahlen ohne behördliche Genehmigung erlaubt ist.

Falsch

Nein