Frage 520 von 576
Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
Antworten:
ja, wenn die Waffe nicht geladen ist
ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben
nein, das wird im Waffengesetz untersagt
Ein Jagdscheininhaber darf seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe nicht mit zu einem Schützenfest oder ähnlichen Veranstaltungen nehmen. Das ist gemäß dem Waffengesetz untersagt. Kurzwaffen, die für die Jagdausübung vorgesehen sind, dürfen nur im Rahmen der Jagd oder zu waffenrechtlich erlaubten Zwecken geführt werden. Das Führen der Waffe auf einem Schützenfest würde nicht unter diese Erlaubnisse fallen und wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz.