Frage 520 von 576

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Antworten:

Falsch

ja, wenn die Waffe nicht geladen ist

Falsch

ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben

Richtig

nein, das wird im Waffengesetz untersagt

Ein Jagdscheininhaber darf seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe nicht mit zu einem Schützenfest oder ähnlichen Veranstaltungen nehmen. Das ist gemäß dem Waffengesetz untersagt. Kurzwaffen, die für die Jagdausübung vorgesehen sind, dürfen nur im Rahmen der Jagd oder zu waffenrechtlich erlaubten Zwecken geführt werden. Das Führen der Waffe auf einem Schützenfest würde nicht unter diese Erlaubnisse fallen und wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz.