An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?
Antworten:
Jagdpächter
Jagdgenossenschaft
Ja, in diesem Fall muss die Jagdgenossenschaft den Wildschaden ersetzen. Wenn im Jagdpachtvertrag keine expliziten Regelungen über den Wildschadensersatz getroffen wurden, greift das Bundesjagdgesetz. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist in einem Gemeinschaftsjagdrevier die Jagdgenossenschaft für den Wildschadensersatz verantwortlich. Sie kann jedoch im Pachtvertrag mit dem Jagdpächter eine andere Regelung vereinbaren, wie zum Beispiel die Übertragung der Ersatzpflicht auf den Jagdpächter. Da hier keine solche Regelung getroffen wurde, bleibt die Verantwortung bei der Jagdgenossenschaft.
Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
Die Gemeinde
In Niedersachsen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet