Frage 267 von 576

An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Antworten:

Falsch

Jagdpächter

Richtig

Jagdgenossenschaft

Ja, in diesem Fall muss die Jagdgenossenschaft den Wildschaden ersetzen. Wenn im Jagdpachtvertrag keine expliziten Regelungen über den Wildschadensersatz getroffen wurden, greift das Bundesjagdgesetz. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist in einem Gemeinschaftsjagdrevier die Jagdgenossenschaft für den Wildschadensersatz verantwortlich. Sie kann jedoch im Pachtvertrag mit dem Jagdpächter eine andere Regelung vereinbaren, wie zum Beispiel die Übertragung der Ersatzpflicht auf den Jagdpächter. Da hier keine solche Regelung getroffen wurde, bleibt die Verantwortung bei der Jagdgenossenschaft.

Falsch

Jagdpächter und Jagdgenossenschaft

Falsch

Die Gemeinde

Falsch

In Niedersachsen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet