Frage 114 von 576

Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Dienste bedarf es keines Jagdscheines?

Antworten:

Richtig

Für Treiber- und Trägerdienste

Personen, die bei einer Jagd als Treiber oder Träger tätig sind, benötigen keinen Jagdschein, da sie keine aktiven jagdlichen Handlungen vornehmen, sondern lediglich unterstützende Tätigkeiten ausführen.

Falsch

Für das Töten eines krank geschossenen Stückes Wild

Richtig

Für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks

Das Abhäuten (aus der Decke schlagen) eines Rehbocks oder eines anderen Wildtieres ist eine handwerkliche Tätigkeit und erfordert ebenfalls keinen Jagdschein, da es sich nicht um eine jagdliche Handlung im engeren Sinne handelt.