Frage 114 von 576
Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Dienste bedarf es keines Jagdscheines?
Antworten:
Für Treiber- und Trägerdienste
Personen, die bei einer Jagd als Treiber oder Träger tätig sind, benötigen keinen Jagdschein, da sie keine aktiven jagdlichen Handlungen vornehmen, sondern lediglich unterstützende Tätigkeiten ausführen.
Für das Töten eines krank geschossenen Stückes Wild
Für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks
Das Abhäuten (aus der Decke schlagen) eines Rehbocks oder eines anderen Wildtieres ist eine handwerkliche Tätigkeit und erfordert ebenfalls keinen Jagdschein, da es sich nicht um eine jagdliche Handlung im engeren Sinne handelt.