Frage 113 von 576

Der Jagdschein ist Personen zu versagen,

Antworten:

Richtig

die noch nicht sechzehn Jahre alt sind

Ein Jagdschein darf Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind, nicht erteilt werden. Das Mindestalter für die Ausstellung eines Jugendjagdscheins beträgt 16 Jahre. Für den regulären Jagdschein gilt in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Diese Altersgrenzen sollen sicherstellen, dass Jäger eine ausreichende geistige Reife und Verantwortungsbewusstsein für die Ausübung der Jagd mitbringen.

Falsch

die noch nicht achtzehn Jahre alt sind

Falsch

die noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind