Frage 518 von 576

Darf sich ein Jäger während einer Gesellschaftsjagd von einem Mitjäger mit Schrotpatronen aushelfen lassen?

Antworten:

Falsch

nur mit Zustimmung des Jagdleiters

Falsch

nein

Richtig

ja

Ja, ein Jäger darf sich während einer Gesellschaftsjagd von einem Mitjäger mit Schrotpatronen aushelfen lassen. Dies ist im Rahmen des Jagdrechts zulässig, da beide Jäger über einen gültigen Jagdschein verfügen und damit waffenrechtlich zum Erwerb und Besitz der Munition berechtigt sind.