Frage 433 von 576
Bei welcher der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein, wenn man sie außerhalb der Wohnung zugriffsbereit „bei sich“ hat?
Antworten:
doppelläufiges Steinschlossgewehr (Modell vor 1871)
Druckluftpistole mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule (Modell vor 1871)
Ja, für das zugriffsbereite Führen einer Druckluftpistole mit einer Mündungsenergie von bis zu 7,5 Joule (unabhängig davon, ob sie vor 1871 hergestellt wurde oder nicht) wird ein Waffenschein benötigt, wenn diese außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums getragen wird. Selbst bei Waffen mit geringer Mündungsenergie (bis 7,5 Joule) wie Druckluftpistolen gilt das Führen außerhalb des befriedeten Besitzes als erlaubnispflichtig, wenn die Waffe zugriffsbereit ist.
Steinschloss-Duellpistole (Modell vor 1871)