Frage 508 von 576

Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...

Antworten:

Richtig

den Gewehrlauf kürzen.

Diese Art von Änderung stellt eine wesentliche Modifikation der Waffe dar, die die technischen Eigenschaften und die Sicherheit der Waffe erheblich beeinflussen kann. Solche Arbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Person mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden, da sie die ballistischen Eigenschaften der Waffe verändern und gegebenenfalls neuen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Falsch

eine Schaftkappe montieren.

Falsch

die Griffschalen austauschen.