Frage 508 von 576
Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...
Antworten:
den Gewehrlauf kürzen.
Diese Art von Änderung stellt eine wesentliche Modifikation der Waffe dar, die die technischen Eigenschaften und die Sicherheit der Waffe erheblich beeinflussen kann. Solche Arbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Person mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden, da sie die ballistischen Eigenschaften der Waffe verändern und gegebenenfalls neuen rechtlichen Anforderungen unterliegen.
eine Schaftkappe montieren.
die Griffschalen austauschen.