Frage 507 von 576
Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?
Antworten:
Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.
Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
Abzug, Visierung und Schaft dürfen ohne behördliche Erlaubnis von Ihnen bearbeitet werden, da diese Änderungen die grundlegenden, sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Waffe in der Regel nicht betreffen. Es ist jedoch wichtig, dass diese Änderungen fachgerecht durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität der Waffe nicht zu beeinträchtigen. Eingriffe in wesentliche Teile der Waffe, wie das Patronenlager, der Lauf oder die Systemhülse, bedürfen hingegen einer behördlichen Erlaubnis.
Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.