Frage 507 von 576

Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?

Antworten:

Falsch

Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.

Richtig

Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.

Abzug, Visierung und Schaft dürfen ohne behördliche Erlaubnis von Ihnen bearbeitet werden, da diese Änderungen die grundlegenden, sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Waffe in der Regel nicht betreffen. Es ist jedoch wichtig, dass diese Änderungen fachgerecht durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität der Waffe nicht zu beeinträchtigen. Eingriffe in wesentliche Teile der Waffe, wie das Patronenlager, der Lauf oder die Systemhülse, bedürfen hingegen einer behördlichen Erlaubnis.

Falsch

Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.