Frage 509 von 576

Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn...

Antworten:

Richtig

der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.

Diese Art von Änderung stellt eine wesentliche Modifikation der Waffe dar, die die technischen Eigenschaften und die Sicherheit der Waffe erheblich beeinflussen kann. Solche Arbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Person mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden, da sie die ballistischen Eigenschaften der Waffe verändern und gegebenenfalls neuen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Falsch

ein Balkenkorn eingesetzt wird.

Falsch

die Magazinkapazität erhöht wird.