Frage 53 von 576
Eine erfolgversprechende Jagdart auf den Steinmarder ist es, den Marder in Hofräumen umfriedeter landwirtschaftlicher Anwesen anzukirren und beim Mondschein am Kirrplatz zu erlegen. Benötigt der Revierinhaber zu einer solchen Jagdausübung die Erlaubnis des Grundstückseigentümers?
Antworten:
Ja
Ja, der Revierinhaber benötigt die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, um den Steinmarder in den Hofräumen eines umfriedeten landwirtschaftlichen Anwesens anzukirren und zu erlegen. Hofräume gehören zu den befriedeten Bezirken, in denen die Jagd grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers ausgeübt werden darf. Auch wenn der Steinmarder jagdbares Wild ist, muss der Revierinhaber vor jeglicher Jagdausübung auf solchen Flächen die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen.
Nein