Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?
Antworten:
die Jagdausübung ist verboten
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, und die Jagdausübung ist dort verboten. Befriedete Bezirke sind Bereiche, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der besonderen Nutzung der Fläche (z. B. Hofräume, Gärten, Friedhöfe) keine Jagd stattfinden darf. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde möglich.
in befriedeten Bezirken ruht die Jagd
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, und die Jagdausübung ist dort verboten. Befriedete Bezirke sind Bereiche, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der besonderen Nutzung der Fläche (z. B. Hofräume, Gärten, Friedhöfe) keine Jagd stattfinden darf. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde möglich.
befriedete Bezirke dürfen von Jägern in Jagdausrüstung betreten werden