Frage 54 von 576

Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?

Antworten:

Richtig

die Jagdausübung ist verboten

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, und die Jagdausübung ist dort verboten. Befriedete Bezirke sind Bereiche, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der besonderen Nutzung der Fläche (z. B. Hofräume, Gärten, Friedhöfe) keine Jagd stattfinden darf. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde möglich.

Richtig

in befriedeten Bezirken ruht die Jagd

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, und die Jagdausübung ist dort verboten. Befriedete Bezirke sind Bereiche, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der besonderen Nutzung der Fläche (z. B. Hofräume, Gärten, Friedhöfe) keine Jagd stattfinden darf. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde möglich.

Falsch

befriedete Bezirke dürfen von Jägern in Jagdausrüstung betreten werden