Frage 52 von 576

Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?

Antworten:

Richtig

Ja

Ja, auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, darf die Jagd grundsätzlich ausgeübt werden. Der Zweck des Zaunes, nämlich der Schutz vor Wildverbiss, ändert nichts am Status der Fläche als Teil eines Jagdgebiets. Solche Flächen gelten nicht als gesetzlich befriedete Bezirke, daher bleibt die Jagd dort erlaubt, solange keine anderen Einschränkungen, wie örtliche Regelungen oder Schonzeiten, dagegen sprechen.

Falsch

Nein