Frage 219 von 576
Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast ohne Waffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolge vereinbart worden ist?
Antworten:
Ja, er darf ihn aufbrechen, aber nicht fortschaffen
Ja, der Jagdgast darf den Rehbock im Nachbarrevier aufbrechen, jedoch nicht fortschaffen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolgevereinbarung besteht. Gemäß dem Jagdrecht darf der Schütze oder Jagdgast in einem solchen Fall das Wild aufbrechen, um den Verwertungsverlust zu verhindern und die Weidgerechtigkeit zu wahren. Allerdings bleibt das Wild im Eigentum des Nachbarreviers, und es darf nicht ohne die Zustimmung des dortigen Revierinhabers fortgeschafft werden.
Ja, er darf ihn aufbrechen und fortschaffen
Nein