Frage 220 von 576
Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?
Antworten:
Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
Ja, der Rehbock wird auf den Abschussplan des Reviers angerechnet, in dem er angeschossen wurde. Selbst wenn das Wild in ein Nachbarrevier wechselt und dort verendet, wird es dem Revier zugerechnet, in dem es ursprünglich beschossen wurde. Dies folgt dem Prinzip, dass der Abschuss dem Revier zugeordnet wird, in dem der Jagdakt begonnen hat, unabhängig davon, wo das Wild letztlich verendet.
Der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft