Frage 572 von 576

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Antworten:

Richtig

Ja

Da das Schmalreh zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hat, besteht das Risiko von Infektionen, Entzündungen oder anderen gesundheitlichen Problemen, die das Fleisch für den menschlichen Verzehr bedenklich machen könnten. Solche Verletzungen können zur Bildung von Keimen oder anderen pathogenen Organismen führen, die das Fleisch gesundheitlich beeinträchtigen.

Falsch

Nein