Frage 571 von 576
Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?
Antworten:
Ja
Nein
Ein Perückengeweih entsteht durch eine Hormonstörung oder Verletzung der Geschlechtsorgane, was zwar ein auffälliges Merkmal darstellt, aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Fleisch für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist. Solange keine weiteren krankhaften Veränderungen oder Auffälligkeiten festgestellt werden, die das Fleisch als bedenklich erscheinen lassen, ist eine amtliche Fleischuntersuchung nicht zwingend erforderlich.