Bei einer Treibjagd flüchtet ein angeschossener Hase in das Nachbarrevier und verendet dort. Ein Jagdhund folgt der Hasenspur und apportiert den Hasen. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
Antworten:
Der Revierinhaber des Nachbarreviers muss über das Fortschaffen des Hasen anschließend informiert werden
Ja, das ist korrekt. Der Revierinhaber des Nachbarreviers muss über das Fortschaffen des Hasen anschließend informiert werden.
Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen zwar erlegen aber nicht fortschaffen
Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen aufnehmen und fortschaffen
Ja, das ist richtig. Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen aufnehmen und fortschaffen. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge, die besagt, dass Wild, das angeschossen wird und in ein Nachbarrevier wechselt, vom Schützen oder einem Beauftragten (z. B. durch einen Jagdhund) aufgenommen und fortgeschafft werden darf.
Der Hundeführer darf sich den Hasen aneignen