Frage 506 von 576
Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...
Antworten:
zum Austausch eines Trainingsabzuges.
zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.
zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.
Sie benötigen eine behördliche Erlaubnis zur Änderung des Patronenlagers oder des Laufinneren auf ein größeres Kaliber. Diese Art von Änderung stellt eine wesentliche Modifikation der Waffe dar, die die technischen Eigenschaften und die Sicherheit der Waffe erheblich beeinflussen kann. Solche Arbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Person mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden, da sie die ballistischen Eigenschaften der Waffe verändern und gegebenenfalls neuen rechtlichen Anforderungen unterliegen.