Frage 506 von 576

Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...

Antworten:

Falsch

zum Austausch eines Trainingsabzuges.

Falsch

zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.

Richtig

zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.

Sie benötigen eine behördliche Erlaubnis zur Änderung des Patronenlagers oder des Laufinneren auf ein größeres Kaliber. Diese Art von Änderung stellt eine wesentliche Modifikation der Waffe dar, die die technischen Eigenschaften und die Sicherheit der Waffe erheblich beeinflussen kann. Solche Arbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Person mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden, da sie die ballistischen Eigenschaften der Waffe verändern und gegebenenfalls neuen rechtlichen Anforderungen unterliegen.