Frage 349 von 576
Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).
Diese Geschosse gelten nicht als Munition im Sinne des Waffengesetzes, da sie nicht durch eine Explosion oder Verbrennung abgefeuert werden, sondern durch komprimierte Luft oder CO2. Sie fallen daher nicht unter die Munitionsdefinition des Waffengesetzes.
Platzpatronen für Schreckschusswaffen.
Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).
Zündhütchen alleine gelten ebenfalls nicht als Munition im Sinne des Waffengesetzes. Sie sind nur ein Bestandteil der Zündung, jedoch ohne Treibladung oder Geschoss, was sie von der eigentlichen Munition unterscheidet.