Frage 349 von 576

Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Richtig

Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).

Diese Geschosse gelten nicht als Munition im Sinne des Waffengesetzes, da sie nicht durch eine Explosion oder Verbrennung abgefeuert werden, sondern durch komprimierte Luft oder CO2. Sie fallen daher nicht unter die Munitionsdefinition des Waffengesetzes.

Falsch

Platzpatronen für Schreckschusswaffen.

Richtig

Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).

Zündhütchen alleine gelten ebenfalls nicht als Munition im Sinne des Waffengesetzes. Sie sind nur ein Bestandteil der Zündung, jedoch ohne Treibladung oder Geschoss, was sie von der eigentlichen Munition unterscheidet.