Frage 438 von 576
Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?
Antworten:
Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.
Ein Anderer als der WBK-Inhaber darf dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen, unter folgenden Voraussetzungen: Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK): Die Person, die die Waffe transportiert, muss selbst Inhaber einer WBK sein, damit sie zum Transport der Waffe berechtigt ist. Gewerblicher Transport: Alternativ darf die Waffe von jemandem transportiert werden, der den Transport gewerblich durchführt, z. B. ein zugelassener Waffenhändler oder ein gewerblicher Dienstleister, der berechtigt ist, Schusswaffen zu transportieren.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.