Frage 119 von 576

Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung des Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und/oder betreiben?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Ein Revierinhaber darf einen Saufang zur Reduzierung des Schwarzwildes nicht ohne eine jagdbehördliche Genehmigung errichten oder betreiben. Der Einsatz von Saufängen (Fanganlagen für Wildschweine) unterliegt strengen rechtlichen Regelungen, da diese Fallenart erhebliche Auswirkungen auf den Wildbestand und das Tierwohl haben kann. Für den Betrieb solcher Anlagen ist daher eine Genehmigung durch die zuständige Jagdbehörde erforderlich, um sicherzustellen, dass der Einsatz tierschutzgerecht und im Einklang mit den jagdrechtlichen Bestimmungen erfolgt.