Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
Antworten:
Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
In vielen Bundesländern, einschließlich Niedersachsen, ist es vorgeschrieben, dass Jäger, die die Fangjagd ausüben möchten, an einem speziellen Lehrgang teilnehmen. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse über den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben. Diese Regelungen dienen sowohl dem Tierschutz als auch der Sicherstellung einer sachgerechten und verantwortungsvollen Jagdausübung.
Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
Dies ist eine tierschutzrechtliche Vorgabe, um sicherzustellen, dass das Wild in Lebendfallen nicht leidet oder verletzt wird. Die Fallen müssen entsprechend waidgerecht konstruiert und eingesetzt werden.
Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal - mittags und abends - kontrolliert werden
Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen