Frage 574 von 576

Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtvorsatzgerät mit elektronischer Bildverstärkung auf seiner Waffe benutzen?

Antworten:

Richtig

ja

Der Jagdscheininhaber darf unter bestimmten Bedingungen ein Nachtsichtvorsatzgerät mit elektronischer Bildverstärkung auf seiner Waffe benutzen, aber es hängt von den jeweiligen Landesjagdgesetzen und den spezifischen Genehmigungen ab. In Deutschland wurde das Verbot von Nachtsichtvorsatzgeräten auf Bundesebene im Bundesjagdgesetz gelockert, um die Jagd auf Schwarzwild (Wildschweine) zu erleichtern und die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen. Jedoch müssen die Bundesländer individuelle Regelungen erlassen, die den Einsatz dieser Geräte erlauben.

Falsch

ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes

Falsch

nein